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FLEXIBUS - die U-Bahn für den ländlichen Raum

Land.Gemeinsam.Gestalten.
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Der "Flexibus"ist ein flexibles und bedarfsorientiertes Personenbeförderungssystem, das 2009 in der Stadt Krumbach, Schwaben, (12.478 EW und VG Krumbach, 6 Gemeinden mit ca. 6.075 EW) im Landkreis Günzburg (34 Gemeinden mit 120.696 EW) als Ergänzung zum Linienverkehr eingeführt wurde. Der Flexibus wurde schrittweise im gesamten Landkreis Günzburg eingeführt. Seit 2012 wird das Modellprojekt durch das Bayerische Wirtschaftsministerium gefördert.

Anders als im Linienangebot fährt der Flexibus alle Orte im jeweiligen Flexibus-Knoten an, quer durch das Gebiet, ohne einen festen Linienfahrplan (sog. Flächenbetrieb). Die Kunden rufen bei dem Flexibus-Callcenter an und bestellen den Flexibus für die gewünschte Fahrt. Die eingehenden Fahrtwünsche werden dort registriert und soweit wie möglich gebündelt.

Das Haltestellennetz ist sehr engmaschig und ausgetüftelt. Ziel ist, dass jeder Kunde nicht mehr als 100 m Fußweg zur nächsten Haltestelle gehen muss. Für die Fahrt mit dem Flexibus zahlt der Kunde einen Tarif, der etwas höher liegt als der sonstige Tarif im öffentlichen Nahverkehr, da der zusätzliche Service (Fahrt auf Anruf, Abholung fast vor der Haustür) auch höhere Aufwendungen mit sich bringt.


Hauptziele

1. Selbstbestimmtes Mobilitätsangebot für Bürger und insbesondere für Senioren
2. Flexible Ergänzung zum bestehenden ÖPNV
3. Wirtschaftlicher ÖPNV bei geringer Verkehrsnachfrage im Vergleich zu einem entsprechenden festen Linienangebot


Inhalte
  • Flexibles und bedarfsorientiertes Personenbeförderungssystem mit barrierefreien Kleinbussen
  • Keine Bindung an feste Linien, sondern Flächenbetrieb
  • Telefonische Fahrtwunschannahme und Koordinierung über Callcenter
  • Engmaschige Bedarfshaltestellen


Resümee
  • Für den ländlichen Raum mit geringem Fahrgastaufkommen wirtschaftlicher als ein festes Linienangebot. Das Bedienungsgebiet sollte mindestens etwa 10.000-15.000 Einwohner haben. Genaue Abgrenzung des Gebietes ist notwendig
  • Emfehlenswert ist die Einrichtung eines Flexibus in Gebieten rund um ein Klein- bzw. Mittelzentrum als eine Art „Stadtbus“ innerhalb des Zentrums
  • Überregionale Verbindungen von Zentrum zu Zentrum sind weniger sinnvoll, um den Linienverkehr nicht zu untergraben
  • Ausführung durch ein Verkehrsunternehmen auf genehmigten Linien (PBefG), andere im Flexibusknoten betroffene Unternehmen müssen einverstanden sein
  • Notwendigkeit eines Callcenters für die Aufnahme und Verarbeitung der Fahrtwünsche (Dienstleistungsangebot überregional). Callcenterleistung wird z.B. von BBS Reisen und anderen Unternehmen angeboten
  • Das zusätzliche Flexibusangebot geht über das nach den Leitlinien zur Nahverkehrsplanung geforderte öffentliche Nahverkehrsangebot hinaus und wird auf Wunsch der beteiligten Gemeinden eingerichtet. Diese müssen sich deshalb an der Finanzierung beteiligen (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ÖPNVG).
  • Die beteiligten Gemeinden und Unternehmen sollten durch einen Vertrag mit dem Landkreis als Aufgabenträger das Flexibusangebot als Zusatzangebot fixieren (angebotene Zeiten für Fahrten, Callcenter, Finanzierung, Kostenanteile).
  • Für den Vertrag sind Gemeinderatsbeschlüsse und ein Beschluss des zuständigen Kreisgremiums einzuholen.
  • Vor der Inbetriebnahme des Flexibusses sind bei der zuständigen Bezirksregierung die auf den betroffenen Linien erfolgenden Fahrplanänderungen zu beantragen.
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