ILE-Zusammenschlüsse können Regionalbudget beantragen!
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„Mit dem neuen Regionalbudget wollen wir den ILE-Zusammenschlüssen helfen, ihre Projekte rasch umzusetzen. Damit unterstützen wir eine engagierte ländliche Entwicklung und stärken die regionale Identität“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Erstmals haben freiwillige Zusammenschlüsse im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) die Möglichkeit, investive Förderung für Kleinprojekte selbst umzusetzen. Sie können damit die Entwicklung ihrer Region eigenverantwortlicher steuern.Beim Regionalbudget geht es vor allem um Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis maximal 20.000 Euro, die bisher nur eine geringe Chance auf Förderung hatten. Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je ILE-Zusammenschluss höchstens 100.000 Euro, mit einem Eigenanteil von zehn Prozent. Laut Kaniber können damit die Kleinprojekte mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent bezuschusst werden. Das Regionalbudget muss bis 15. Februar 2020 beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung beantragt werden. Über die Förderung der einzelnen Kleinprojekte entscheiden die Gemeindeverbünde dann in eigener Verantwortung. Detaillierte Informationen zum Regionalbudget sowie die Antragsunterlagen gibt es bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung sowie im Internet unter: http://www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser