Bayerische Akademie Ländlicher Raum lehnt Wiederauflebendes §13b BauGB ab. Im Jahr 2017 hat der Bundesgesetzgeber den §13b mit einer zeitlichen Befristung bis Ende 2019 ins Baugesetzbuch aufgenommen. Nach unseren Informationen sieht ein Referentenentwurf nun vor, den §13b bis Ende 2022 weiter zu verlängern und dies nun in Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Die Akademie Ländlicher Raum in Bayern sieht diese Verlängerung als sehr problematisch an. Ein entsprechendes Argumentationspapier finden Sie in der Anlage. Es würde uns sehr freuen, wenn Sie sich dieser Argumentation anschließen und eine weitere Verlängerung des §13b verhindern könnten.